Die Energieberatung unterscheidet sich je nach Gebäudetyp – denn Wohngebäude und Nichtwohngebäude stellen völlig unterschiedliche Anforderungen an Nutzung, Technik, Analyse und Förderung.
1. Unterschiedliche Nutzung & Anforderungen
Wohngebäude sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser mit vergleichbarer Nutzung (Wohnen, Kochen, Heizen). Der Energiebedarf ist relativ konstant.
Nichtwohngebäude wie Büros, Schulen, Lagerhallen oder Arztpraxen haben sehr unterschiedliche Nutzungsprofile: z. B. Schichtbetrieb, hohe interne Lasten durch Technik, Lüftung, Kühlung oder Beleuchtung. Das macht die Analyse komplexer.
2. Berechnungsnormen
Für Wohngebäude gilt meist die Norm DIN V 18599 oder DIN 4108/4701, teils vereinfacht.
Für Nichtwohngebäude ist DIN V 18599 verpflichtend und muss vollständig angewendet werden – ein hoher Aufwand, der spezielle Software und Fachwissen erfordert.
3. Förderprogramme
Wohngebäude: Beratungen wie der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) werden vom BAFA gefördert (bis 80 % Zuschuss).
Nichtwohngebäude: Nur Beratungen nach DIN EN 16247-1 oder DIN V 18599 sind förderfähig. Zudem gelten strengere Anforderungen an den Energieberater (z. B. Listung beim BAFA).
4. Zielsetzung
Bei Wohngebäuden geht es oft um bessere Dämmung, Heizungstausch oder PV-Anlagen.
Bei Nichtwohngebäuden stehen häufig wirtschaftliche Einsparpotenziale, gesetzliche Vorgaben (GEG), Nachhaltigkeitsziele und strategisches Gebäudemanagement im Fokus – z. B. auch für QNG-Zertifizierung oder ESG-Reporting.
5. Komplexität und Aufwand
Die Energieberatung für Nichtwohngebäude ist deutlich komplexer: Sie erfordert tiefere technische Kenntnisse, umfangreichere Datenerhebung und detaillierte Berechnungen. Deshalb wird sie meist von spezialisierten Ingenieurbüros oder für Nichtwohngebäude zugelassene Energieexperten durchgeführt.