Energieausweis vom zertifizierten Energieberater – Bedarfsausweis & Verbrauchsausweis
Jetzt Energieausweis erstellen lassen und energetische Transparenz schaffen! Ob Verkauf, Vermietung oder Sanierung – der Energieausweis ist Pflicht und liefert wichtige Informationen über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes.
Jetzt unverbindlich beraten lassen ‒Rastatt Landkreis, Baden‒Baden und Umgebung
Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet.
Es gibt zwei Arten:
Verbrauchsausweis: basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Bedarfsausweis: basiert auf einer technischen Analyse der Gebäudehülle und Heiztechnik.
Regionale Besonderheiten bei Energieausweisen in Baden-Württemberg
Nicht jeder Energieausweis ist gleich – in Baden-Württemberg gibt es einige regionale Besonderheiten, die Eigentümer kennen sollten. Als erfahrene Energieberater für Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden und Umgebung helfen wir Ihnen dabei, alle landesspezifischen Anforderungen korrekt umzusetzen.
1. Energieausweis & das EWärmeG BW
In Baden-Württemberg gilt zusätzlich zum bundesweiten Gebäudeenergiegesetz (GEG) auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG BW). Dieses verpflichtet Eigentümer bei einer Heizungserneuerung im Bestandsgebäude, einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken – auch wenn bereits ein Energieausweis vorliegt.
Wichtig: Der Energieausweis ersetzt das EWärmeG nicht, kann aber zur Dokumentation energetischer Maßnahmen herangezogen werden.
2. Typische Gebäudestrukturen in der Region
In vielen Städten und Gemeinden rund um Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden und Bühl finden sich:
Altbauten aus den 1950er bis 1970er Jahren mit hohem Sanierungspotenzial
nicht modernisierte Ein- und Zweifamilienhäuser, oft mit alten Heizsystemen
Gewerbeimmobilien in Mischgebieten, die spezielle Anforderungen beim Energieausweis stellen
Für viele dieser Gebäude ist ein Bedarfsausweis Pflicht, da Verbrauchsdaten fehlen oder nicht aussagekräftig sind.
3. Energieausweis & Denkmalgeschützte Gebäude
Gerade in Baden-Baden und Teilen von Karlsruhe-Durlach oder Gernsbach befinden sich zahlreiche denkmalgeschützte Objekte. Für diese gelten Ausnahmen bei der Energieausweispflicht – dennoch kann ein freiwilliger Bedarfsausweis bei Verkauf oder Sanierung sinnvoll sein und zur Wertsteigerung beitragen.
4. Regionale Förderprogramme einbeziehen
Baden-Württemberg bietet mit Programmen wie L-Bank Wohnraumförderung oder Kombi-Darlehen Energieeffizienz BW attraktive Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen – häufig ist dabei ein aktueller Energieausweis Voraussetzung. Wir beraten Sie gerne, wie Sie beides kombinieren können.
Fazit: Mit regionalem Know-how zur rechtssicheren Lösung. Als zertifizierte Energieberater mit Sitz in der Region kennen wir die lokalen Anforderungen und helfen Ihnen dabei, rechtssicher und förderfähig zu handeln.
Energieausweis für Nichtwohngebäude – was gilt für Büros, Hallen und Praxen?
Ob Bürogebäude in Karlsruhe, Produktionshalle in Rastatt oder Arztpraxis in Baden-Baden – Nichtwohngebäude unterliegen besonderen Regeln beim Energieausweis. Als zertifizierte Energieberater unterstützen wir Sie bei der Erstellung rechtskonformer Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise für alle gewerblich genutzten Immobilien.
Wann ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude Pflicht?
Ein Energieausweis ist auch für Nichtwohngebäude verpflichtend bei:
Verkauf
Neuvermietung oder Verpachtung
größeren Sanierungsmaßnahmen
Neubau oder Nutzungsänderung
Hinweis: Bereits bei der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis gemacht werden – etwa der Endenergiebedarf oder Energieverbrauch, der Energieträger und die Effizienzklasse.
So nutzen Sie den Energieausweis für mehr Verkaufswert Ihrer Immobilie
Ein Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht – richtig eingesetzt kann er den Verkaufswert Ihrer Immobilie deutlich steigern. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten achten Käufer verstärkt auf die energetische Qualität eines Gebäudes.
Ein guter Energiekennwert wirkt überzeugend und vermittelt Sicherheit. Wenn der Energieausweis zusätzlich mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) oder modernisierten Bauteilen kombiniert ist, schafft das Vertrauen und reduziert die Preisverhandlungen.
Besonders wirkungsvoll:
Bedarfsausweis mit realistischem Einsparpotenzial
Hinweise zu bereits durchgeführten Maßnahmen (z. B. neue Heizung, Fenster, Dämmung)
Empfehlung für kosteneffiziente Sanierungsschritte, z. B. über Fördermittelberatung
Darstellung der Effizienzklasse in Immobilienanzeigen (z. B. Klasse B statt E)
Ein professionell erstellter Energieausweis signalisiert Käufern, dass sie es mit einem gut gepflegten und energieeffizienten Objekt zu tun haben. So verkaufen Sie schneller, transparenter – und zu einem besseren Preis.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie ein Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder neu bauen. Bereits in Immobilienanzeigen müssen bestimmte Angaben aus dem Ausweis enthalten sein – zum Beispiel der Endenergiebedarf oder die Effizienzklasse.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig – es sei denn, es wurden danach energetische Maßnahmen durchgeführt, die den Energiezustand wesentlich verändern (z. B. neue Heizung, Dämmung, Fenster).
Für welche Gebäude ist welcher Ausweis zulässig?
Ein Verbrauchsausweis ist nur erlaubt, wenn:
das Gebäude mindestens 5 Wohneinheiten hat, oder
nach 1977 gemäß Wärmeschutzverordnung gebaut oder modernisiert wurde.
In allen anderen Fällen – insbesondere bei älteren oder kleineren Gebäuden – ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur qualifizierte Energieberater, Architekten oder Ingenieure mit entsprechender Zulassung dürfen Energieausweise gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) erstellen. Wir sind als zertifizierte Berater für Wohn- und Nichtwohngebäude zugelassen.