Energieberatung für denkmalgeschützte Gebäude – kompetent & denkmalgerecht

Sie besitzen ein denkmalgeschütztes Gebäude z. B. ein Fachwerkhaus, einen Altbau, ein Schloss, ein ehemaliges Bahnhofsgebäude oder ein Bürgerhaus in Rastatt, Baden‒Baden, Bühl oder Karlsruhe? Dann wissen Sie: Energetische Sanierungen unter Denkmalschutzauflagen sind eine Herausforderung aber auch eine große Chance. Wir unterstützen Sie als zertifizierte Energieberater mit viel Erfahrung in der Sanierung historischer Bausubstanz fachkundig, unabhängig und förderfähig.
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Energieberater Denkmalschutz Rastatt und Umgebung - Hans Hornbacher

Energieeffizienz und Denkmalschutz im Einklang

Historische Gebäude erzählen Geschichten – und die sollen erhalten bleiben. Gleichzeitig steigen Energiekosten und Anforderungen an klimafreundliches Bauen. Wir helfen Ihnen, beide Ziele zu verbinden:
  • Erhalt des kulturellen Werts Ihrer Immobilie
  • Reduktion des Energieverbrauchs & Betriebskosten
  • Steigerung des Wohnkomforts
  • Zugang zu attraktiven Förderprogrammen
Ob Fachwerkhaus in Bühl, Stadtvilla in Rastatt oder Winzerhaus im Rebland von Baden-Baden – wir erstellen individuelle Energetische Sanierungskonzepte, die zur Bausubstanz, zum Budget und zu den denkmalrechtlichen Vorgaben passen.

Unsere Leistungen – individuell & förderfähig

  • Vor-Ort-Begehung und Bestandsaufnahme
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude
  • Beratung zu Innendämmung, Heizung, Lüftung, Fensterlösungen
  • Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde
  • Fördermittelberatung für BAFA, KfW & Landesprogramme
  • Begleitung bei Antragstellung & Umsetzung
Wir sind gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena – Voraussetzung für viele Förderungen.

Was ist bei der Sanierung eines Denkmals erlaubt?

Nicht alles ist erlaubt – aber mehr als viele denken! Wir prüfen, welche energetischen Maßnahmen bei Ihrem Gebäude denkmalverträglich umgesetzt werden können:
  • Innendämmung mit kapillaraktiven Systemen
  • Austausch oder Überarbeitung historischer Fenster
  • Effiziente Heizsysteme wie Pelletkessel oder Wärmepumpen
  • Optimierung der Lüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden
  • PV-Anlagen auf nicht sichtbaren Dachflächen (in Absprache)
Wir sprechen vorab mit den Denkmalbehörden und begleiten die Abstimmung – damit Sie Planungssicherheit haben.

Förderprogramme für Denkmaleigentümer

Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude wird staatlich gefördert – mit hohen Zuschüssen für Beratung und Umsetzung:
  • BAFA-Zuschuss für die Energieberatung (bis zu 80 %)
  • KfW-Förderung für Einzelmaßnahmen (z. B. Heizung, Dämmung)
  • Landesförderung durch die Denkmalstiftung Baden-Württemberg oder L-Bank
  • Kombination mehrerer Programme möglich
Wir zeigen Ihnen, welche Mittel Sie nutzen können – und unterstützen bei der Beantragung.

Typische Gebäude unter Denkmalschutz in Baden-Würtemmberg

Wir beraten Eigentümer von:
  • Fachwerkhäusern (besonders im Altstadtbereich)
  • Gründerzeitbauten und Stadtvillen
  • Ehemaligen Mühlen, Scheunen oder Bauernhäusern
  • Schlössern, Klöstern und historischen Gutshöfen
  • Kirchen, Kapellen, Schulen und Bahnhöfen
Jedes dieser Gebäude bringt eigene Herausforderungen – und dafür liefern wir maßgeschneiderte Lösungen.

So läuft die Energieberatung für Denkmalschutz ab

  1. Kontaktaufnahme & Erstgespräch
  2. Vor-Ort-Begehung & energetische Bewertung
  3. Abstimmung mit Behörden & Erstellung des Sanierungskonzepts
  4. Fördermittelberatung & Antragstellung
  5. Begleitung bei Umsetzung und Abschlussbericht
  6. Sie entscheiden, wie weit Sie gehen möchten – wir stehen an Ihrer Seite.

Rechtliche Grundlagen & was Denkmal-Eigentümer wissen sollten

Die energetische Sanierung denkmalgeschützter Gebäude ist in Deutschland klar geregelt – sowohl durch das Denkmalschutzrecht als auch durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG).
1. Denkmalschutzgesetz Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt das Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (DSchG BW).
Darin geregelt ist u. a.:
- Was als Kulturdenkmal gilt
- Welche Änderungen genehmigungspflichtig sind
- Wie die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erfolgt
- Welche Auflagen es für bauliche Maßnahmen gibt
Wichtig für Eigentümer: jede energetische Veränderung, die das äußere Erscheinungsbild, die Konstruktion oder die Materialien betrifft, muss vorab mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt und genehmigt werden.
Tipp: Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation und Antragstellung – fachlich fundiert und auf Augenhöhe mit den Behörden.
2. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Das GEG regelt bundesweit, welche energetischen Anforderungen an Gebäude gestellt werden.
Für Denkmale gilt jedoch: es gelten Ausnahmen und Sonderregelungen (§105 GEG).
Das bedeutet:
- Keine generelle Pflicht zur Dämmung
- Keine Austauschpflicht für alte Heizungen
- Keine Pflicht zum Erfüllen aller Energiekennwerte
Aber: Energieeinsparungen sind auch bei Denkmalen möglich – und oft sinnvoll. Die Maßnahmen müssen nur im Einklang mit der Denkmalpflege stehen.
3. DIN-Normen & Technische Hinweise
Zudem gibt es technische Richtlinien und Empfehlungen, z. B.: DIN 4108-3 zur Vermeidung von Tauwasser, VDI-Richtlinien zu Innendämmung und Feuchteschutz, BAFA-Merkblätter für geförderte Beratung.
Energieberatung für Denkmale ist rechtlich besonders – aber nicht unmöglich. Mit der richtigen Beratung sparen Sie Energie, wahren den historischen Wert Ihres Gebäudes – und handeln gesetzeskonform.
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Egal ob Sie einen Altbau geerbt, gekauft oder schon lange bewohnen:
Eine denkmalgerechte Sanierung zahlt sich aus – für Sie, für Ihr Haus und für kommende Generationen.
Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Ihr Denkmalschutz-Projekt!

Kann ich eine Wärmepumpe in einem denkmalgeschützten Gebäude nutzen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Besonders geeignet sind Sole-Wärmepumpen (Erdwärme) oder Luft-Wärmepumpen mit geringer Geräuschentwicklung. Entscheidend ist die Platzierung des Außengeräts sowie die Abstimmung mit der Denkmalbehörde.

Wie kann ich historische Fenster energetisch verbessern?

Es gibt mehrere Möglichkeiten: Überarbeitung der alten Rahmen, Einbau von Isolierglas bei Zustimmung der Denkmalpflege oder Ergänzung durch Innenfenster (z. B. Kastenfenster). Diese Maßnahmen sind oft denkmalverträglich und förderfähig.

Gibt es steuerliche Vorteile bei der Sanierung eines Denkmals?

Ja. Nach § 7i EStG können bestimmte Sanierungskosten steuerlich geltend gemacht werden – sofern die Maßnahmen mit der Denkmalpflege abgestimmt sind. Die steuerliche Abschreibung lohnt sich besonders bei größeren Sanierungen.

Was passiert bei Erbe oder Kauf eines Denkmals?

Beim Kauf oder Erbe eines Baudenkmals übernehmen Sie auch die Verpflichtung zum Erhalt. Sanierungen sind genehmigungspflichtig, lohnen sich jedoch durch Förderungen und steuerliche Vorteile. Eine Energieberatung bringt frühzeitig Klarheit.
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