Mit der Förderung der energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen werden die Leistungen
von unabhängigen Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten gefördert.
Wird eine Maßnahme im Rahmen der BEG EM ohne einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten bzw.
eine unabhängige –Expertin durchgeführt, sind die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem
Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie
BEG EM 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c) förderfähig.
Für den Heizungstausch nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 5.3 a) bis f) und h) bis j) bei der KfW sind
die Planungs- und Beratungsleistungen lediglich mit dem Fördersatz der entsprechenden Maßnahme und
innerhalb der Höchstgrenzen nach Förderrichtlinie BEG EM Nummer 8.3.1 a) und c) bzw. 8.3.2 a) und c)
förderfähig. Eine separate Beantragung der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung beim BAFA ist nicht
möglich.
Mit der Durchführung von förderfähigen Fachplanungs- und baubegleitenden Leistungen können die
Fördernehmenden neben den Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten zusätzlich Dritte beauftragen. Die
Leistungen Dritter müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit den energetischen Maßnahmen erbracht
werden und sind von einer Expertin bzw. einem Experten, die in der Energieeffizienz-Expertenliste
eingetragen sind, auf Plausibilität hinsichtlich der sachlichen Richtigkeit zu überprüfen. Die Prüfung ist
entsprechend zu dokumentieren und Grundlage für die F örderung. Auch die Expertinnen und Experten
können für die Durchführung der energetischen Fachplanung und Baubegleitung Dritte (Unteraufträge)
einsetzen.
Die von den Fördernehmenden oder der Expertin bzw. dem Experten beauftragten Dritten müssen nicht in
der Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen sein, dürfen aber nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder
Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferunternehmen stehen oder
Lieferungen und Leistungen für das Bauvorhaben vermitteln.
Grundsätzlich ist es möglich, dass die Fördernehmenden mehr als eine Expertin bzw. einen Experten
beauftragen, z. B. jeweils für die Planung und die baubegleitende Umsetzung. Dabei verantwortet eine
Expertin bzw. ein Experte den jeweils beauftragten Leistungsumfang. Bei der Beauftragung mehrerer
Expertinnen und Experten übernimmt eine Expertin bzw. ein Experte die Bestätigung nach Durchführung
bzw. Erstellung und Einreichung des „Technischen Projektnachweises“.
Zur Förderfähigkeit von Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen als Umfeldmaßnahmen siehe
(Auszug aus: Bundesförderung für effiziente Gebäude: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren)